Impressum / AGb
Langlaufschule Joglland Hochwechsel
Klaudia Meisterhofer
Diplom Langlauflehrerin
Arzberg 129
A-8253 Waldbach
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 664 76 21 151
Es wird keinerlei Haftung für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Homepage und der Website übernommen.
Irrtümer werden vorbehalten. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für verlinkte Seiten.
10.10.2020
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Langlaufschule Joglland-Hochwechsel.
1. Allgemeines und Geltungsbereich dieser AGB:
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Rechtsgeschäfte, Vertragsverhältnisse und Rechtsbeziehungen, die zwischen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel und ihrem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde) abgeschlossen oder begründet werden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die Rechtsbeziehungen mit der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel.
Gegenstand der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ist der Betrieb einer Skilanglaufschule (Ski- u. Schneesportschule) im Sinne des Steiermärkischen Schischulgesetzes. Diese AGB gelten in diesem Zusammenhang für alle Dienstleistungen, die von der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel gegenüber dem Kunden und/oder gegenüber Personen, für die der Kunde mit der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel in Rechtsbeziehungen getreten ist (dazugehörige Personen soweit auf sie Bestimmungen in diesen AGB ebenfalls zutreffend nachfolgend: Kunde oder Kursteilnehmer) erbracht oder vermittelt werden.
Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports sind insbesondere
· die Erteilung Unterricht (Einzel – oder Gruppenkurse) in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Führens und Begleitens von Schneesportarten, wozu der Skilauf und das Snowboardfahren, aber auch der Langlauf und das Schneeschuhwandern u.ä. zählen,
· die von der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel auf Wunsch des Kunden erbrachte Zurverfügungstellung oder Vermittlung von Skilanglaufausrüstungen (Schneesportausrüstungen) im Rahmen bzw. zur Ermöglichung des Unterrichts (Ski- oder Snowboardverleih bzw. Verleih der gesamten oder teilweisen Ski- oder Snowboardausrüstung, kurz: Verleih oder Verleihleistungen), wobei die Ski- & Snowboardschule berechtigt ist, für die Zurverfügungstellung oder Vermittlung von Schneesportausrüstungen Subunternehmer (Ski- oder Snowboardverleiher) einzusetzen,
· die damit zusammenhängenden Tätigkeiten wie allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (z.B. Verpflegung für Kinder).
2. Angebote der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel, Buchungen bzw. Angebot des Kunden, Vertragsabschluss, Preisangaben, Preise:
2.1. Alle Angebote der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel sind stets freibleibend.
2.2. Buchungen für Einzel- und Gruppenkurse sowie für den Verleih können vom Kunden persönlich vor Ort, aber auch via Internet, per Fax oder telefonisch durchgeführt werden. Buchungen oder Erklärungen des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel begründen für die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel keine Pflicht zum Vertragsabschluss, sondern stellen ein verbindliches Angebot des Kunden dar, das von der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel angenommen werden kann.
Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Nichtannahme des Angebots oder eine Ablehnung von Online-Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.
Für den Umfang der Vertragsleistung ist ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung oder der ausgehändigte Zahlungsbelege bzw. die Kurskarte der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel maßgeblich. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel.
2.3. Ein Vertragsabschluss zwischen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (durch den Kunden erfolgte Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und seitens der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel nachfolgende Vertragsannahme durch schriftliche Buchungsbestätigung) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges an den Kunden) möglich.
Erst durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung oder der Aushändigung des Zahlungsbelegs kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel und dem Kunden zustande.
Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter vorzulegen.
Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel bietet Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss über Telefon, Internet oder E-Mail besteht daher nicht.
2.4. Alle Angaben von Preisen in Preislisten der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel, Preislisten im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern oder Online-Preisabfragen verstehen sich ohne Gewähr und sind für die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel unverbindlich. Für etwaige Druckfehler wird nicht gehaftet. Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.
2.5. Alle von der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel angeführten Preise sind in EURO (€) und verstehen sich inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Zahlungsbedingungen:
3.1. Kosten für Loipenkarten oder für Skiausrüstungen (Verleih) sind nicht von den Kurskosten umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.
Bietet die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel den Verleih von Schneesportausrüstungen an, so kann hierfür ein zusätzliches Entgelt anfallen.
3.2. Der Entgeltanspruch der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung des vertraglichen Entgelts fällig.
3.3. In allen Fällen gilt, dass die Kurskosten und Kosten zusätzlicher Dienstleistungen (z.B. Verleih), daher das vertragliche Entgelt vom Kunden jedenfalls vor Kursbeginn bezahlt werden und der Betrag bei der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel einlangen muss, widrigenfalls der Kunde nicht berechtigt ist, Dienstleistungen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel in Anspruch zu nehmen.
In allen Fällen erfolgt die Aushändigung der Kurskarte (Voucher) erst nach vollständigem Zahlungseingang bei der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel. Ohne Kurskarte ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
3.4. Wurden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so ist für Verträge, die via Internet, Fax, E-Mail oder mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel zustande kommen und die Einzel- und Gruppenkurse sowie Verleihleistungen betreffen, unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in der Höhe von wenigstens 50% des Rechnungsbetrages vom Kunden zu leisten.
Diese Anzahlung hat drei Werktage vor Beginn der Dienstleistungserbringung auf dem Konto der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel einzulangen.
Der Restbetrag muss jedenfalls vor Beginn der Dienstleistungserbringung und daher vor Kursbeginn bezahlt werden und bei der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel einlangen.
Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die zu erbringende Dienstleistung vor Kursbeginn im Büro der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel bar vollständig zu bezahlen.
Falls ausdrücklich und im Einzelfall mit der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel schriftlich vereinbart, kann der Gesamtbetrag der Kurskosten auch unmittelbar vor Beginn der Dienstleistung in bar direkt an den Skilehrer oder bei einer zur Entgegennahme der Kurskosten autorisierten Person der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel bezahlt werden.
3.5. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung der bei der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel gebuchten Dienstleistungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
3.6. Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischule ein. Bei Zahlungsverzug ist die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
4. Online-Angebote und Online-Buchungen:
Auch alle Dienstleistungen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel , die aufgrund von Online-Anfragen und -Bestellungen unter Verwendung des Internets oder anderer Onlinedienste erfolgen, unterliegen diesen AGB.
4.1. Inhalt des Online-Angebots:
Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel (nachfolgend hier kurz: "Autor") übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
4.2. Verweise („Links“):
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf erkennbar fremde Internetseiten ("Links", „Hyperlinks“, „Deep-links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, trifft den Autor grundsätzlich keinerlei Haftung, es sei denn, er hat vor der jeweiligen Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten der betreffenden Internetseiten oder Urheberrechtsverstößen nachweislich Kenntnis erlangt und es nach tatsächlicher Kenntniserlangung grob schuldhaft unterlassen, die Nutzung durch Dritte im Falle von rechtswidrigen Inhalten zu verhindern oder zu untersagen, vorausgesetzt, dies wäre ihm technisch möglich und zumutbar gewesen.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw.
Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.
4.3. Urheber- und Kennzeichenrecht:
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Marken- und Kennzeichenrechts, den sonstigen einschlägigen Rechtsnormen sowie den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
Allein aufgrund der bloßen Nennung darf nicht darauf geschlossen werden, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der jeweiligen Internetseiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4.4. Lichtbilder, Zustimmung und Widerrufsrecht des Kunden:
Der Kunde erteilt durch die Annahme dieser AGB der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel (Autor) die ausdrückliche Einwilligung und Zustimmung zur Anfertigung von Lichtbildern im Rahmen der Dienstleistungserbringung und Veröffentlichung dieser Lichtbilder auf der Website oder der Facebook-Seite (bzw. im Social-Media-Kanal) der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel.
Seitens des Kunden können hieraus keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden und wird durch Annahme dieser AGB hierauf ausdrücklich verzichtet.
Der Kunde kann die Einwilligung und Zustimmung zur Veröffentlichung ihn oder sein Kind nachweislich zeigender Lichtbilder auf der Website oder der Facebook-Seite (bzw. im Sozial-Media-Kanal) der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel gegenüber dem Autor schriftlich unter Angabe des konkreten Lichtbildes jederzeit widerrufen.
5. Rücktrittsbedingungen:
5.1. Für Einzelkurse oder Kurse für eine Personengruppe ist ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für die Fristwahrung ist das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel maßgeblich, wobei Übermittlungsfehler und Ähnliches zu Lasten des Kunden gehen.
Erfolgt der Rücktritt hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen bzw. bei Buchung eines halben Tages oder stundenweise den jeweils hierfür geltenden anteiligen Tages- bzw. Stundensatz zu verrechnen.
5.2. Für Gruppenkurse (der Kunde hat einen Gruppenkurs gebucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit unter umgehender Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich.
Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich dabei aber die Tagessätze erhöhen.
5.3. In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel grundsätzlich nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.
5.4. Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt und eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleistet ist. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt. Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu. Er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
6. Unmöglichkeit der Leistung
6.1. Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (z.B. Witterungs-verhältnisse, Lawinengefahr, udgl.) nicht möglich ist, ist die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.
Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – z.B. an drei von fünf Tagen ist kein Skilanglaufunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.
Im Falle der diesbezüglichen (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit wird die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel das anteilige Entgelt binnen 14 (vierzehn) Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
6.2. Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel von ihren Leistungspflichten, wenn diese davon berührt sind.
Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit stellt die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 (vierzehn) Tagen an den Kunden zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.
6.3. Im Falle von Epidemien, Pandemien und damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen wie Schließungen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel gelten die unten angeführten besonderen Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus).
7. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
7.1. Teilnahme, Treffpunkt:
Die Teilnahme des Kunden am Unterricht der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ist nur mit gültiger Kurskarte möglich. Der Kunde hat sich zur Erbringung der Dienstleistung am Sammelplatz der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel oder an einem sonst von der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel bekannt gegebenen Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden. Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern – in diesen Fällen wird der Kunde von der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel informiert.
7.2. Pflichten des Kunden:
Der Kunde hat die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart bei Kursbeginn wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären.
Er hat die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, welche die Ausübung des Schneesportes beeinträchtigen oder bei Ausübung dieses Sportes akut werden können, aufzuklären.
Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Unterricht teilzunehmen.
Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden, etc.) verpflichtet sich der Kunden von einer Teilnahme am Unterricht Abstand zu nehmen.
Sofern der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das hierfür vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.
Der Kunde hat selbstständig für eine dem Stand der Schneesporttechnik angemessene und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen und dafür aufzukommen. Verwendet der Kunde die eigene Schneesportausrüstungen, so ist vor Beginn des Unterrichts vom Kunden selbst die entsprechende technische Überprüfung der Schneesportausrüstungen und der Bindung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel kann dem Kunden die Teilnahme am Kurs mit einer die Sicherheit gefährdenden oder mangelhaften technischen Ausrüstung solange untersagen, bis der Kunde die Behebung des Mangels veranlasst hat, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Minderung des Entgelts für versäumte Unterrichtseinheiten zukommen.
Die Gruppeneinteilung sowie Einstufung des Kunden erfolgt durch die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel nach dem Können des Kunden – sollte eine Rückstufung des Kunden erforderlich sein, so hat der Kunde diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel zur umgehenden Vertragsauflösung berechtigt, ohne dass der sich vertragswidrig verhaltende Kunde zur Rückforderung des geleisteten Entgelts berechtigt ist.
Der Kunde hat Anweisungen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel strikt und genau zu befolgen und einzuhalten. Die Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel zur umgehenden Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn der Kunde ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kunden bzw. Kursteilnehmern, an den Tag legt. In all diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Gruppenmitglieder auf weniger als 5 (fünf) Personen, so behält sich die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel das Recht vor, Gruppen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden entsprechend zu reduzieren.
8. Reklamationen:
Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Kunden dem Büro der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen.
Nimmt der Kunde sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden.
Sonstige Ansprüche gegen die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
9. Haftungsrelevante Hinweise und Empfehlungen, Haftungsbeschränkungen:
9.1. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen, weil die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten wurden durch die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel oder eine ihr zurechenbaren Person durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
Dem Kunden der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel und allen Kursteilnehmern wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.
9.2. Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden und Folgeschäden, die aus einem schadensverursachenden Verhalten betreffend die Hauptpflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag resultieren und die von ihr oder ihr zurechenbaren Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wobei der Haftungsausschluss für vertragliche und deliktische Schadenersatzansprüche jeder Art, nicht aber für Personenschäden, gilt. Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel bestehen.
Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel haftet in keinem Fall, wenn sich der Kunde unter Missachtung der Anweisungen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel , unter Missachtung der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden AGB am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht.
Sollten dem Kunden Schäden entstehen, die auf eine dem Kunden vermittelte Schneesportausrüstung zurückzuführen sind, so wird der Kunde die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel entsprechend schad- und klaglos halten.
Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel sich selbst oder anderen Personen zufügt. Gleiches gilt für dementsprechende Schäden, die ihm von Dritten zugefügt werden.
Für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung entstehen, haftet die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel in keinem Fall. Jeder Kunde ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner eigenen Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen.
Unabhängig vom Verschulden haftet die Ski- & Snowboardschule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.
Soweit der Kunde der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel Unternehmer ist (z.B. Reisebüro- oder Reiseveranstalter), beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden.
Für durch Ausfälle des Loipenbetriebes entfallene Unterrichtszeiten leistet die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel keinen Ersatz.
Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel keine Garantie für den Ausbildungserfolg des Kunden oder Kursteilnehmers übernommen.
10. Körperliche Sicherheit, Beachtung der FIS-Pistenregeln:
10.1. Die Kunde oder Kursteilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schi- oder Snowboardhelms verpflichtet sind.
Der Kunde wird zudem darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden oder Kursteilnehmer empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw. im Falle von Lawinenausrüstung, mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.
10.2. Darüber hinaus hat sich der Kunde oder Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.
11. Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus):
11.1. Obliegenheiten und Erklärungen des Kunden oder Kursteilnehmers:
Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.
Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski- & Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.
Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.
Der Kunde hat allen dementsprechenden Anweisungen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel oder des Skiverleihs, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.
Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen.
Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.
Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.
Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel mitteilen, sodass der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden.
11.2. Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse:
Die Leistungserfüllung ist für die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel möglich:
Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel möglich und nimmt der Kunde am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigem „Rücktrittsbedingungen“ ausgeführten Bestimmungen sinngemäß.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel absagt oder absagen muss.
Die Leistungserfüllung der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ist jedenfalls möglich, solange im Skigebiet, in dem die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen, Loipen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich eingestellt wird,
Die Schließung des allfällig vom Kunden benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der Region der Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule nicht unmöglich.
Gleiches gilt für alle möglichen, den Kunden allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Kunden aufgrund der ihn treffenden Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.
Die Leistungserfüllung ist für die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ganz oder teilweise nicht möglich:
In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Kunde einen später einlösbaren Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Kunde nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts begehrt:
· behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel betroffen ist,
· behördliche Einstellung des Loipenbetriebs, wenn der Betrieb für die Leistungserfüllung durch die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel zwingend erforderlich ist,
· behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder
· den Kunden treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.
Die Leistungspflicht der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel entfällt auch, wenn Skilehrerunterkünfte, die von Skilehrer der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder Snowboardlehrer oder Dritten, aufgetretener oder befürchteter COVID-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Anzahl an Lehrkräften der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ausfallen. Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ist insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen zuzukaufen.
11.3. Besondere Haftungsbestimmungen:
Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel übernimmt keinerlei Haftung für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile aller Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftreten von COVID-19-Infektionen entstehen oder entstehen könnten.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Kunde während der Erbringung der Vertragsleistungen infizieren sollte oder eine Infektion trotz Einhaltung der entsprechenden Vorkehrungen von der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ausgegangen sein sollte.
Ist die Leistungserbringung für die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel aus einem oder mehreren der oben angeführten Gründe ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Haftung der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile, die auf Seiten des Kunden eintreten können (z.B. entgangene Urlaubsfreuden, jegliche frustrierte Aufwendungen, jegliche Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise, jegliche Kosten und Nachteile jeglicher Art im Zusammenhang mit einem freiwilligen oder zwingenden vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts oder einer damit zusammenhängenden vorzeitigen Abreise, von Beherbergungsbetrieben oder von Betrieben Dritter nicht zurück erhaltene Anzahlungen oder zu bezahlende Stornokosten, allfällige Kosten im Zusammenhang mit verfallenen Loipen, Kosten für COVID-19-Testungen oder sonstige gesundheitsbezogene Maßnahmen, alle denkbaren darüber hinausgehenden Nachteile jeglicher Art, etc.), jedenfalls ausgeschlossen.
Ist die Leistungserbringung für die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel ganz oder teilweise möglich (vgl. dazu oben entsprechende Bestimmungen) und muss der Kunde den Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel absagen, so gilt Punkt 5. Rücktrittsbedingungen.
11.4. Die Langlaufschule Joglland-Hochwechsel behält sich vor, Fiebermessungen bei jedem Kunden vor Beginn eines jeden Kurses oder am Beginn eines jeden Kurstages durchzuführen. Im Falle erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten wie z.B. COVID-19 kann die Skischule nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht ausschließen.
Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache, sonstige Bestimmungen:
12.1. Erfüllungsort für alle sowohl von der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel als auch vom Kunden zu erfüllenden Pflichten ist der Ort der zentralen Niederlassung der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel .
12.2. Ist der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs der EuGVVO oder des Lugano-Übereinkommens (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), so wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und/oder Verträgen zwischen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
Ist der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder innerhalb des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
12.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts.
12.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
14.5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so gelten zwischen der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
12.6. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
12.7. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Ski- & Snowboardschule über.
13. Datenschutz:
Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel, die auf der Homepage der Langlaufschule Joglland-Hochwechsel abrufbar sind, zu entnehmen.
Stand: 10.10.2020